Kosten und Finanzierung

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für eine anstehende Behandlung - sei es aus medizinischen oder ästhetischen Gründen - können je nach Umfang, Behandlungsmethode und Versicherungsart variieren. Hier finden Sie erste Informationen zum Thema "Kosten und Finanzierung".

Welche Kosten entstehen bei welchen Behandlungen?

Im Folgenden können Sie nachlesen, mit welchen Kosten Sie bei welcher ästhetischen oder medizinischen Behandlung in etwa zu rechnen haben. Da sich je nach Arzt, Region, Land, aber auch je nach Art und Aufwand der Behandlung sehr unterschiedliche Preise ergeben können, variieren manche Angaben stark. Die Übersicht dient daher lediglich als erste Orientierungshilfe. Detaillierte Kostenpläne erhalten Sie immer erst von Ihrem behandelnden Arzt.

Übersicht - Kosten verschiedener ästhetischer und medizinischer Behandlungen:

BE­HANDLUNG KOSTEN (in EUR)
Aknenarben entfernen zwischen 50 (Microdermabrasion) und 3.000 (Laser)
Allergiebehandlung abhängig von Arzt und Allergie
Augenlasern 800 bis 2.500 pro Auge
LASEK 800 bis 3.000 pro Auge
LASIK 900 bis 2.500 pro Auge
Augenlidstraffung 2.000 bis 2.500
Oberlid ab 2.000
Unterlid ab 2.500
Bandscheiben­vorfall wird von der Krankenkasse übernommen
Bauchdecken­straffung 4.000 bis 8.500
Beschneidung bei medizinischer Notwendigkeit Übernahme durch die Krankenkasse
Bindehautent­zündung wird von der Krankenkasse übernommen
Brustimplantat­entfernung ab 5.000
Brustimplantat­wechsel ab 7.000
Brust­vergrößerung ab 6.200
Brust­verkleinerung ab 4.000
Brust­rekonstruktion wird nach Brustkrebs­behandlung komplett von Krankenkassen übernommen
Brust­straffung ab 5.000
Cellulitebehandlung 6.000 bis 7.000
Meso­therpapie ca. 200 pro Sitzung
VelaShape 80 bis 100 pro Sitzung
Cool Freeze (Kryolipolyse) abhängig von den behandelten Zonen
Darmkrebs­behandlung wird von der Krankenkassen übernommen
Facelift 6.000 bis 12.000
Falten­behandlung ab 300
Botox-Behandlung 300 bis 600
Laser abhängig von Aufwand
Hyaluronsäure ab 300
Fettabsaugung ab 3.000
Hörsturz 110 bis 400
Grauer Star Standardlinsen werden von der Krankenkasse übernommern. Bei Premiumlinsen Selbstbeteiligung zw. 1.000 - 2.000
Gynäkomastie ab ca. 2.000
Haar­entfernung (Laser) ab ca. 50 pro Stunde
Haartransplantation 2.000 bis 8.000
Hämor­rhoiden wird von der Krankenkasse übernommen
Hautkrebs­vorsorge ab 35 Jahren alle zwei Jahre von Krankenkasse übernommen, sonst ca. 130 pro Untersuchung
Heuschnupfen je nach Krankenkasse unterschiedlich
Hyperhidrose­behandlung ab 400
Botox 400 bis 1.300 pro Sitzung
Schweiß­drüsen­absaugung 1.000 bis 2.000
Karpal­tunnel­syndrom wird i.d.R. von der Krankenkasse übernommen
Lidstraffung ca. 2.000 bis 2.500
Lippenkorrektur ca. 450 bis 1.000
Magenballon 2.000 bis 5.000
Mesotherapie ab 150 pro Sitzung
Microdermabrasion 80 bis 150
Mittelohr­entzündung wird von der Krankenkasse übernommen
Narben­korrektur je nach Aufwand ab 50 pro Sitzung (CO2-Laser)
Nasen­korrektur 4.000 bis 8.000
Ohren Anlegen bei Kindern bis 12 Jahre teilweise Erstattung von Krankenkasse. Sonst 2.000 bis 3.500
Parodontose wird von der Krankenkasse übernommen
Po Vergrößerung 3.000 bis 7.000
Psycho­therapie bei Depression wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen
Refertilisierung 2.000 bis 5.000
Schamlippen­korrektur 2.000 bis 4.200
Schlupfwarzenkorrektur ab 1.000 pro Brustwarze
Schnarchen (Schlafapnoe) bei Schlafapnoe werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen
Skoliose wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen
Stirnlift ab 2.500
Tinnitus chronische Behandlungen werden grundsätzlich von der Krankenkasse Übernommen. Akkut auftretender Tinnitus wird jedoch nicht von den Krankenkassen bezahlt und kostet je nach Behandlung zwischen 110 bis 300
Vampir Lifting 400 bis 800 pro Sitzung
Vasektomie 400 bis 600
Veneers 900 bis 2.000 pro Zahn
Weisheitszahn­behandlung wird von der Krankenkasse übernommen
Zahn­bleaching unterschiedlich je nach Methode ab ca. 200
Zahn­implantate abhängig vom Umfang und dem Arzt
Zahn­reinigung 80 bis 200
Zahn­spange bei einer Fehlstellung ab Grad 3 zahlt die Krankenkasse bis zum Alter von 18 Jahren

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Handelt es sich um rein ästhetische bzw. kosmetische Maßnahmen, werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse nicht getragen. Es gibt jedoch gewisse Behandlungen, bei denen die Kosten je nach Schweregrad oder Begleiterscheinung teilweise oder sogar komplett übernommen werden. Im Folgenden können Sie eine Auflistung der Behandlungen sehen, die gar nicht, teilweise oder komplett übernommen werden. Da sich aber je nach Einzelfall andere Umstände ergeben können, ist es immer notwendig, sich mit seinem Arzt und seiner Krankenkasse vor einer entsprechenden Behandlung zu beraten und über mögliche Finanzierungsmaßnahmen nachzudenken.

Wird in der Regel nicht übernommen:

  • Augenlasern (LASIK, LASEK)
  • Augenlidstraffung
  • Botoxbehandlung gegen Falten
  • Brustvergrößerung
  • Bruststraffung
  • Cellulite-Behandlung
  • Dauerhafte Haarentfernung
  • Facelifting
  • Faltenbehandlung mit Botox, Filler oder Eigenfett
  • Fettabsaugung
  • Lippenkorrektur / Lippenvergrößerung
  • Mesotherapie
  • Veneers
  • Zahnbehandlungen in Vollnarkose
  • Zahnbleaching

Wird in manchen Fällen übernommen:

  • Allergiebehandlung
  • Bauchdeckenstraffung
  • Behandlung von Gynäkomastie
  • Brustverkleinerung
  • Hörsturzterapie
  • Hyperhidrose-Behandlung
  • Nasenkorrektur
  • Ohrenkorrektur
  • Schnarchterapie
  • Tinnitusbehandlung
  • Zahnimplantate
  • Zahnreinigung

Wird in der Regel übernommen:

  • Behandlung von Bindehautentzündung
  • Behandlung von Diabetes
  • Brustrekonstruktion nach Brustkrebsbehandlung
  • Darmkrebsbehandlung
  • Behandlung des Grauen Stars
  • Hämorrhoiden
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Mittelohrentzündung
  • Parodontosetherapie
  • Weisheitszahn-OP
  • Zahnspangen (bei Kindern bis 18 Jahren)

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Nicht immer werden die Kosten für eine durchgeführte Behandlung oder Therapie von den Krankenkassen übernommen und nicht jeder ist in der Lage die erforderliche Summe auf einmal zu begleichen. Aus diesem Grund bieten viele Ärzte heute unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an, die es dem Patienten erlauben, die Kosten mittels eines Kredits zu begleichen. Dabei können die Kreditlaufzeit, die Höhe der Raten und die Anzahlungssumme variieren und häufig individuell angepasst werden. Auf diese Weise muss auf eine gewünschte Behandlung nicht verzichtet werden.

Auflistung möglicher Finanzierungspläne:

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